Design der Apple Stores unter Markenschutz

Apple Inc.

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat einen langen Rechtsstreit entschieden: Das Design der lokalen Apple-Shops kann eine eigene Marke sein. Das Deutsche Markenamt hatte einen Schutzantrag Apples bislang abgelehnt. Ein langer Markenstreit findet damit sein vorläufiges Ende.

Die spezifische Innenarchitektur, die Gestaltung und das Design der Ladenlokale des iPhone-Herstellers stehen damit unter besonderem Schutz gegenüber Wettbewerbern, die in ihren Shops auf ähnliche Konzepte und Gestaltungsrahmen gesetzt haben. Mit der Entscheidung in der Rechtssache C-421/13 setzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die zeichnerische Darstellung der Einrichtung der Apple Stores damit als schützbar zu Grunde.

Schutz von Waren und Dienstleistungen

Im Gegensatz zum Deutschen Markenamt folgen die Richter in Luxemburg damit der Einschätzung des Bundespatentgerichts in München, die sich in ihrer Rechtseinschätzung auf die Seite des Hard- und Softwareherstellers aus Cupertino stellten. Unklar war bislang jedoch, ob eine Ladenausstattung nach geltendem EU-Recht grundsätzlich als Marke schützbar ist.

In der Gesetzgebung ist bislang nur von der Aufmachung von Waren die Rede, nicht aber von der Aufbereitung und Gestaltung von Dienstleistungen. Der Europäische Gerichtshof sieht die Anwendung der Regelungen nun nicht nur auf Waren beschränkt, und teilt die Einschätzung, dass die Schutzregelungen auch auf Dienstleistungen anwendbar sind.

Anwendung auf deutsches Markenrecht

2010 hatte Apple die Zeichnungen seiner größten Shops, den Flagship Stores, bereits in den USA unter Schutz stellen lassen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hatte den Schutz mit der Begründung abgelehnt, dass Konsumenten eine Zeichnung im Allgemeinen nicht „als Herkunftshinweis der Waren“ verstehen.

Nach dem EU-Urteil muss das Patent- und Markenamt nun prüfen, ob ein „Normalverbraucher“ die Zeichnung dem Hersteller Apple zuordnen kann, und sie somit zu anderen Herstellern eindeutig unterscheidbar wird. Das DPMA führte in der bisherigen Argumentation an, dass Anbieter vorrangig über das Logo oder den Markennamen erkennbar sein, nicht jedoch über die Gestaltung und das Interiour Design der Shops und Geschäftslokale.

Den ersten Apple Store eröffnete Steve Jobs 2001 in Virginia. Großflächige Glasfassaden, geradlienig aufgestellte Präsentationstische und transparente Glastreppen mit der Anmutung eines Gesamtkunstwerks machen die Stores zu repräsentativen Aushängeschildern des Konzerns.

Bild: Logo Copyright © 2014 Apple Inc

Der Artikel Design der Apple Stores unter Markenschutz wurde am 13. Juli 2014 von Oliver veröffentlicht und der Kategorie Design zugeordnet. Stichwort(e): Apple, Design, Innenarchitektur, Interiour Design. Bewertung:

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